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   LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 Sa 449/10   

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LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 Sa 449/10 (https://dejure.org/2010,11243)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.10.2010 - 10 Sa 449/10 (https://dejure.org/2010,11243)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. Oktober 2010 - 10 Sa 449/10 (https://dejure.org/2010,11243)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betriebsübergang; Unterrichtung; Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers; Verwirkung; Zeitmoment; Umstandsmoment; Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses; Änderungsvereinbarung mit Betriebsübernehmer

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 242, 613a Abs. 5 und 6 BGB
    Betriebsübergang; Unterrichtung; Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers; Verwirkung; Zeitmoment; Umstandsmoment; Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses; Änderungsvereinbarung mit Betriebsübernehmer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkbarkeit eines Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a Abs. 6
    Verwirkbarkeit des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07

    Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch

    Auszug aus LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 Sa 449/10
    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Verwirkungsgrundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (BAG 15.02.2007 - 8 AZR 431/06 - AP BGB § 613 a Nr. 320; BAG 27.11.2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613 a Nr. 363; BAG 12.11.2009 - 8 AZR 751/07 - AP BGB § 613 a Widerspruch Nr. 12; BAG 22.04.2010 - 8 AZR 805/07 - n.v.).

    Es müssen besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG 24.07.2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613 a Nr. 347; BAG 27.11.2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613 a Nr. 363; BAG 22.04.2010 - 8 AZR 805/07 - n.v. m.w.N.).

    Dabei beginnt die Frist für das für die Verwirkung maßgebliche Zeitmoment nicht erst mit der umfassenden Unterrichtung des Arbeitnehmers über den Betriebsübergang und seine Folgen zu laufen (BAG 27.11.2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613 a Nr. 363; BAG 02.04.2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613 a Widerspruch Nr. 6).

    Als Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses stellen sich danach nur solche Vereinbarungen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers dar, durch welche es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber kommt, zum Beispiel durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages (BAG 27.11.2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613 a Nr. 363) bzw. die Hinnahme einer vom Betriebserwerber ausgesprochenen Kündigung (BAG 24.07.2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613 a Nr. 347), oder durch welche das Arbeitsverhältnis, etwa durch Begründung eines Altersteilzeitverhältnisses, auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt worden ist (BAG 23.07.2009 - 8 AZR 357/08 - AP BGB § 613 a Widerspruch Nr. 10).

  • BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 751/07

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung - Schadensersatz

    Auszug aus LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 Sa 449/10
    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Verwirkungsgrundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (BAG 15.02.2007 - 8 AZR 431/06 - AP BGB § 613 a Nr. 320; BAG 27.11.2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613 a Nr. 363; BAG 12.11.2009 - 8 AZR 751/07 - AP BGB § 613 a Widerspruch Nr. 12; BAG 22.04.2010 - 8 AZR 805/07 - n.v.).

    aa) Zu Recht ist das Arbeitsgericht zunächst davon ausgegangen, dass allein die widerspruchslose Weiterarbeit des Klägers bei der D1 A1 GmbH + Co. KG, insbesondere seine weitere Tätigkeit als freigestelltes Betriebsratsmitglied, noch keinen Umstand für die Annahme einer Verwirkung des Widerspruchsrechts des nicht ordnungsgemäß nach § 613 a Abs. 5 BGB unterrichteten Klägers begründet hat (BAG 27.11.2008 - 8 AZR 374/07 - AP BGB § 613 a Nr. 363 Rn. 30; BAG 12.11.2009 - 8 AZR 751/07 - AP BGB § 613 a Widerspruch Nr. 12 Rn. 35; BAG 22.04.2010 - 8 AZR 805/07 - Rn. 36; Gaul/Niklas, DB 2009, 452, 456; Dzida, NZA 2009, 641, 645; Hunold, NZA-RR 2010, 281, 286; Jacobsen/Menke, NZA-RR 2010, 393, 396 m.w.N.).

    Eine Disposition über das Arbeitsverhältnis ist auch bei Abschluss einer Abwicklungsvereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber angenommen worden (BAG 12.11.2009 - 8 AZR 751/07 - AP BGB § 613 a Widerspruch Nr. 12; BAG 18.03.2010 - 8 AZR 840/08 - n.v.).

  • BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 805/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 Sa 449/10
    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Verwirkungsgrundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (BAG 15.02.2007 - 8 AZR 431/06 - AP BGB § 613 a Nr. 320; BAG 27.11.2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613 a Nr. 363; BAG 12.11.2009 - 8 AZR 751/07 - AP BGB § 613 a Widerspruch Nr. 12; BAG 22.04.2010 - 8 AZR 805/07 - n.v.).

    Es müssen besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG 24.07.2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613 a Nr. 347; BAG 27.11.2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613 a Nr. 363; BAG 22.04.2010 - 8 AZR 805/07 - n.v. m.w.N.).

    aa) Zu Recht ist das Arbeitsgericht zunächst davon ausgegangen, dass allein die widerspruchslose Weiterarbeit des Klägers bei der D1 A1 GmbH + Co. KG, insbesondere seine weitere Tätigkeit als freigestelltes Betriebsratsmitglied, noch keinen Umstand für die Annahme einer Verwirkung des Widerspruchsrechts des nicht ordnungsgemäß nach § 613 a Abs. 5 BGB unterrichteten Klägers begründet hat (BAG 27.11.2008 - 8 AZR 374/07 - AP BGB § 613 a Nr. 363 Rn. 30; BAG 12.11.2009 - 8 AZR 751/07 - AP BGB § 613 a Widerspruch Nr. 12 Rn. 35; BAG 22.04.2010 - 8 AZR 805/07 - Rn. 36; Gaul/Niklas, DB 2009, 452, 456; Dzida, NZA 2009, 641, 645; Hunold, NZA-RR 2010, 281, 286; Jacobsen/Menke, NZA-RR 2010, 393, 396 m.w.N.).

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 175/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 Sa 449/10
    Es müssen besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (BAG 24.07.2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613 a Nr. 347; BAG 27.11.2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613 a Nr. 363; BAG 22.04.2010 - 8 AZR 805/07 - n.v. m.w.N.).

    Als Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses stellen sich danach nur solche Vereinbarungen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers dar, durch welche es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber kommt, zum Beispiel durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages (BAG 27.11.2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613 a Nr. 363) bzw. die Hinnahme einer vom Betriebserwerber ausgesprochenen Kündigung (BAG 24.07.2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613 a Nr. 347), oder durch welche das Arbeitsverhältnis, etwa durch Begründung eines Altersteilzeitverhältnisses, auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt worden ist (BAG 23.07.2009 - 8 AZR 357/08 - AP BGB § 613 a Widerspruch Nr. 10).

  • ArbG Hagen, 09.02.2010 - 5 Ca 1286/09

    Betriebsübergang, Widerspruchsrecht, Verwirkung.

    Auszug aus LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 Sa 449/10
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 09.02.2010 - 5 Ca 1286/09 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 09.02.2010 - 5 Ca 1286/09 - abzuändern und festzustellen, dass zwischen den Parteien seit dem 13.11.1989 ununterbrochen ein Arbeitsverhältnis besteht.

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 Sa 449/10
    Als Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses stellen sich danach nur solche Vereinbarungen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers dar, durch welche es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber kommt, zum Beispiel durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages (BAG 27.11.2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613 a Nr. 363) bzw. die Hinnahme einer vom Betriebserwerber ausgesprochenen Kündigung (BAG 24.07.2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613 a Nr. 347), oder durch welche das Arbeitsverhältnis, etwa durch Begründung eines Altersteilzeitverhältnisses, auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt worden ist (BAG 23.07.2009 - 8 AZR 357/08 - AP BGB § 613 a Widerspruch Nr. 10).
  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 840/08

    Betriebsübergang - falsche Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 Sa 449/10
    Eine Disposition über das Arbeitsverhältnis ist auch bei Abschluss einer Abwicklungsvereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber angenommen worden (BAG 12.11.2009 - 8 AZR 751/07 - AP BGB § 613 a Widerspruch Nr. 12; BAG 18.03.2010 - 8 AZR 840/08 - n.v.).
  • LAG Hamburg, 15.09.2009 - 2 Sa 136/09

    Verwirkung des Widerspruchs gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei

    Auszug aus LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 Sa 449/10
    Mit zunehmendem Zeitmoment sind die Anforderungen an das Umstandsmoment zu reduzieren (vgl. auch LAG Hamburg 10.09.2009 - 2 Sa 136/09 - n.v.).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 Sa 449/10
    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Verwirkungsgrundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (BAG 15.02.2007 - 8 AZR 431/06 - AP BGB § 613 a Nr. 320; BAG 27.11.2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613 a Nr. 363; BAG 12.11.2009 - 8 AZR 751/07 - AP BGB § 613 a Widerspruch Nr. 12; BAG 22.04.2010 - 8 AZR 805/07 - n.v.).
  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

    Auszug aus LAG Hamm, 01.10.2010 - 10 Sa 449/10
    Das Arbeitsgericht hat aus Sicht der Berufungskammer auch zutreffend berücksichtigt, dass das Unterrichtungsschreiben der Beklagten vom 17.06.2002 lediglich wegen des fehlenden ausdrücklichen Hinweises auf die nur statische Fortgeltung der Tarifbestimmungen (vgl. BAG 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354, Rn. 25 f.; Hunold, NZA-RR 2010, 281, 284; Jacobsen/Menke, NZA-RR 2010, 393, 394) und hinsichtlich des Haftungssystems des § 613 a Abs. 2 BGB (vgl. BAG 20.03.2008 - 8 AZR 1016/08 - NZA 2008, 1354, Rn. 30; BAG 22.01.2009 - 8 AZR 808/07 - AP BGB § 613 a Unterrichtung Nr. 4) möglicherweise unvollständig und damit fehlerhaft gewesen ist.
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 808/07

    Schadensersatz: Abfindungsanspruch wegen Auflösungsverschuldens oder aus dem

  • BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 220/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

  • LAG Hamm, 13.05.2009 - 2 Sa 1394/08

    Anspruch eines nicht tarifgebundenen Arbeitnehmers nach einem Betriebsübergang

  • LAG Hamm, 13.05.2009 - 2 Sa 1412/08

    Gleichstellungsabrede

  • ArbG Hagen, 13.12.2007 - 4 BV 46/07

    Antrag des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Anwendung eines Tarifvertrags

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 700/10

    Betriebsübergang - Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses -

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Oktober 2010 - 10 Sa 449/10 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 25.08.2011 - 17 Sa 498/11

    Beschäftigungsanspruch bei Umwandlung eines kommunalen Eigenbetriebes im Wege der

    Bei einem Zeitablauf von 6, 5 Jahren hat es das Landesarbeitsgericht Hamm für ein ausreichendes Umstandsmoment angesehen, dass der Arbeitnehmer mit dem Betriebserwerber eine Vereinbarung über die Änderung der Altersversorgung geschlossen hat (LAG Hamm 01.10.2010 - 10 Sa 449/10).
  • ArbG Arnsberg, 13.05.2013 - 1 Ca 53/13

    Betriebsübergang, Information, Widerspruch, Verwirkung, Kündigung,

    Eine Disposition über das Arbeitsverhältnis ist auch bei Abschluss einer Abwicklungsvereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebserwerber angenommen worden (BAG, Urteil vom 12.11.2009, 8 AZR 751/07, zusammenfassend zum Streitstand: LAG Hamm, Urteil vom 01.10.2010, 10 Sa 449/10, juris).
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